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- 3. Lehrjahr der Gewerblichen Massage
3. Lehrjahr der Gewerblichen Massage
Am 28. Februar 2020 wurde mit dem BGBl. II Nr. 64/2020 die aktualisierte Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über die Berufsausbildung im Lehrberuf Masseur/Masseurin (Masseur/Masseurin-Ausbildungsordnung) veröffentlicht, die mit 1. Mai 2020 in Kraft trat und das von Vielen geforderte dritte Lehrjahr mit sich brachte.
Das im Gesetz angeführte Berufsprofil (§ 2) sieht vor, dass “der im Lehrberuf Masseur/Masseurin ausgebildete Lehrling” die nachfolgend angeführten “Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen” kann:
1. | Durchführen von administrativen Arbeiten mit Hilfe der betrieblichen Informations- und Kommunikationssysteme zB Kunden-, Termin- und Lagerverwaltung sowie Bestellwesen, |
2. | Verantwortungsvolles Abwickeln von Zahlungsvorgängen und Durchführen des Kassaabschlusses (zB Tagesabschluss), |
3. | Fachkundiges anforderungs- und bedarfsbezogenes Beraten und Betreuen von Kunden/Kund-innen in Fragen der Massage wie Empfehlen von Verhaltensmaßnahmen zur Erhaltung des Massageergebnisses sowie Anbieten von zusätzlichen Serviceleistungen (zB Gutscheine, Angebote usw.), |
4. | Auswählen, Prüfen und Beurteilen von branchenspezifischen Kräutern, Badezusätzen, Massagemitteln, Präparaten und Wirkstoffen unter Berücksichtigung der Indikationen und Kontraindikationen sowie Recherchieren von Neuentwicklungen, |
5. | Beurteilen des körperlichen Zustandes (Tast- und Sichtbefund) und dessen Dokumentation sowie Erkennen und Berücksichtigen von Indikationen und Kontraindikationen, |
6. | Vor- und Nachbereiten von Massagen, Packungen und Wickeln, |
7. | Fachgerechtes Anwenden von Wirkstoffen und Packungen zB mit Heu, Moor, Munari, |
8. | Anwenden der Teilkörpermassage (zB Nacken- oder Fußreflexzonenmassage), der klassischen Massage (Teil- und Ganzkörpermassage), der Fußreflexzonenmassage, der Segmentmassage, der Bindegewebsmassage, der manuellen Lymphdrainage und der Akupunkt Meridian Massage, |
9. | Anwenden der Sportmassage und Anlegen von Verbänden (zB Kompressionsbandagierung, Tapeverbände), |
10. | Fachgerechtes Durchführen von Licht- und Thermoanwendungen zB mittels Heißluft, Lichtkasten, Rotlicht, Blaulicht, Tiefenstrahler, Laser, |
11. | Fachgerechtes Durchführen von apparativen Massagen zB mit Schröpfköpfen, Vibrationsmassagegeräten, Ultraschall und Strom usw., |
12. | Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit, Ergonomie, einschlägigen Sicherheits- und Hygienevorschriften, Umwelt- und Qualitätsstandards sowie unter Einhaltung des Datenschutzes und des Berufsvorbehalts lt. MMHmG. |
Das Berufsbild (§ 3) umfasst nachfolgend angeführte Fertigkeiten und Kenntnisse, die im (in den) jeweils angeführten Lehrjahr(en) zu vermitteln sind:
1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr | |
1. | Der Lehrbetrieb | ||
1.1 | Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes | – | – |
1.2 | Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche | – | |
1.3 | Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebes | Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes | |
2. | Aus- und Weiterbildung | ||
2.1 | Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 BAG) | ||
2.2 | Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten | ||
2.3 | Grundkenntnisse der arbeitsrechtlichen Gesetze, insbesondere des KJBG (samt KJBG-VO), des ASchG und des GlBG | ||
3. | Sicherheit und Umweltschutz | ||
3.1 | Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energie- und Materialeinsatz im berufsrelevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls | ||
3.2 | Kenntnis der Sicherheitsrisiken zur Vermeidung von Unfällen. Beachtung der rechtlichen Vorschriften, ökologischen Aspekte und Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der einschlägigen Schutz- und Sicherheitsvorschriften | ||
3.3 | Kenntnis der Ersten Hilfe und der Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen | ||
4. | Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen)In der Art der Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen: | ||
4.1 | Methodenkompetenz, zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen usw.. | ||
4.2 | Soziale Kompetenz, zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen usw.. | ||
4.3 | Personale Kompetenz, zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren usw.. | ||
4.4 | Kommunikative Kompetenz, zB mit Kunden/innen, Vorgesetzten, Kollegen/innen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen | ||
4.5 | Arbeitsgrundsätze, zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit usw.. | ||
4.6 | Kundenorientierung: Im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen | ||
5. | Organisation und Arbeitsgestaltung | ||
5.1 | Kenntnis der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung sowie Festlegen der Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden und Durchführen von Arbeitsschritten bei unterschiedlichen Arbeitstechniken | ||
5.2 | Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes (zB fachgerechte Beleuchtung usw.) sowie Anwenden der Grundlagen der Arbeitsergonomie (zB richtiges Heben, Stehen, Tragen, fachgerechte Lagerung und Transfer von Kunden usw.) | ||
5.3 | Kenntnis einfacher Ausgleichsübungen | Durchführen von einfachen Ausgleichsübungen | |
5.4 | Kenntnis des Datenschutzes (zB DSGVO) sowie verantwortungsbewusstes Umgehen mit persönlichen Daten | ||
5.5 | Verantwortungsbewusstes Umgehen mit sozialen Netzwerken und neuen digitalen Medien | – | |
5.6 | Kenntnis und Anwenden der betrieblichen EDV (Hard- und Software) | Anwenden von verschiedenen Informations- und Recherchetechniken (zB Internet, Datenbanken) | |
5.7 | Durchführen von administrativen Arbeiten mit Hilfe der betrieblichen Informations- und Kommunikationssysteme zB Kunden-, Termin- und Lagerverwaltung sowie Bestellwesen | ||
5.8 | Grundkenntnisse der Betriebswirtschaft (zB der betrieblichen Wertschöpfungskette) | – | |
5.9 | – | Wirtschaftlicher und rationeller Umgang mit betrieblichen Ressourcen und beachten des betrieblichen Zeitmanagements | |
5.10 | Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten (zB Ausbildungskosten usw.), deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen | – | |
5.11 | Kenntnis der Kalkulation | ||
5.12 | Kenntnis des betriebsspezfischen Zahlungsverkehrs | Verantwortungsvolles Abwickeln von Zahlungsvorgängen | |
5.13 | Kenntnis aller im Betrieb akzeptierten Zahlungsmittel sowie Überprüfen auf Echtheit und Gültigkeit | – | |
5.14 | – | Kenntnis der rechtlichen Grundlagen für Kassen (zB Registrier-, Bankomatkassa) | Durchführen des Kassaabschlusses (zB Tagesabschluss) |
5.15 | Grundkenntnisse des Qualitätswesens | Kenntnis des betriebsüblichen Qualitätsmanagements | |
6. | Kommunikation und Beratung | ||
6.1 | Kenntnis der Bedeutung des Erscheinungsbildes des Masseurs/der Masseurin | ||
6.2 | Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Kollegen/Kolleginnen und Lieferanten/Lieferantinnen unter Beachtung des fachgerechten Auftretens und der fachgerechten Ausdrucksweise sowie angemessener Höflichkeitsformen | ||
6.3 | Kenntnis des kundengerechten Kommunizieren und kundengerechtes Verhalten | Kundengerechtes Kommunizieren und kundengerechtes Verhalten sowie Konfliktvermeidung und -bewältigung im Bedarfsfall | |
6.4 | – | Fachkundiges anforderungs- und bedarfsbezogenes Beraten und Betreuen von Kunden/Kundinnen in Fragen der Massage sowie Anbieten von zusätzlichen Serviceleistungen (zB Gutscheine, Angebote usw.) | |
6.5 | – | Anwenden von Maßnahmen zu Erhaltung des persönlichen Wohlempfindens des Kunden/der Kundin bei der Durchführung der Arbeiten (zB passende Beleuchtung, fachgerechtes Lagern und Abdecken) | |
6.6 | – | Vermitteln der Bedeutung von Verhaltensmaßnahmen zur Erhaltung des Massageergebnisses | |
6.7 | – | – | Kenntnis relevanter Fachausdrücke in englischer Sprache |
6.8 | – | – | Führen von Beratungsgesprächen in englischer Sprache |
6.9 | Kenntnis der branchenspezifischen Maßnahmen zur Kundenakquisition und Kundenbindung | ||
6.10 | Kenntnis betrieblicher werbe- und verkaufsfördernder Maßnahmen | Mitwirken bei betrieblichen werbe- und verkaufsfördernden Maßnahmen | |
7. | Hygiene | ||
7.1 | Kenntnis und Anwenden der persönlichen Hygiene | – | – |
7.2 | Kenntnis der für den Arbeitsplatz erforderlichen Hygienemaßnahmen insbesondere Desinfektion und Sterilisation | Anwenden der für den Arbeitsplatz erforderlichen Hygienemaßnahmen insbesondere Desinfektion unter Beachtung der vorgeschriebenen Anwendungsrichtlinien und Schutzmaßnahmen im Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln | |
7.3 | Kenntnis der Infektionskrankheiten (zB Hepatits, Herpes, HIV) und Anwenden der persönlichen Schutzmaßnahmen bei Infektionskrankheiten | ||
7.4 | Kenntnis des Hygieneplans und Mitarbeiten bei der betriebsüblichen Dokumentation | Erstellen des Hygieneplans | |
8. | Grundlagen der Massage | ||
8.1 | Kenntnis und Beachten der für den Beruf relevanten Ausübungsregeln und des Berufsvorbehalts für Medizinische Masseure und Heilmasseure lt. MMHmG | ||
8.2 | Kenntnisse aktueller Trends im Bereich der Massage | Berücksichtigen aktueller Trends im Bereich der Massage | |
8.3 | Kenntnis der zu verwendenden Instrumente, Apparate, Geräte, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe ihrer Eigenschaften und Einsatzgebiete sowie ihrer den Hygienevorschriften entsprechenden Reinigung, Desinfektion und Pflege | ||
8.4 | Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Geräte, Instrumente, Apparate, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe | ||
8.5 | Kenntnis der Arbeitsmaterialien und Hilfsmittel, ihrer Eigenschaften und Verwendungs-möglichkeiten | ||
8.6 | Kenntnis der bei der Massage verwendeten Kräuter, Badezusätze, Massagemittel, Präparate und Wirkstoffe ihrer Eigenschaften, Anwendungs- und Verwendungsmöglichkeiten sowie deren Auswirkungen auf den menschlichen Körper | ||
8.7 | Mitwirken beim Auswählen, Prüfen und Beurteilen von branchenspezifischen Kräutern, Badezusätzen, Massagemitteln, Präparaten und Wirkstoffen unter Berücksichtigung der Indikationen und Kontraindikationen zur Anwendung bei verschiedenen Arbeitstechniken | Auswählen, Prüfen und Beurteilen von branchenspezifischen Kräutern, Badezusätzen, Massagemitteln, Präparaten und Wirkstoffen unter Berücksichtigung der Indikationen und Kontraindikationen zur Anwendung bei verschiedenen Arbeitstechniken sowie Recherchieren von Neuentwicklungen | |
8.8 | Kenntnis der allgemeinen Anatomie, Physiologie und Pathologie | – | |
8.9 | – | Berufsspezifische Kenntnis der speziellen Anatomie, Physiologie und Pathologie | |
8.10 | Kenntnis von Haut-, Gefäß- und Gewebsveränderungen sowie Veränderungen des Bewegungsapparates | ||
8.11 | Erkennen von Haut-, Gefäß- und Gewebsveränderungen sowie Veränderungen des Bewegungsapparates | ||
8.12 | Kenntnis über die Beurteilung des körperlichen Zustandes des Kunden und dessen Dokumentation | Mitarbeit bei der Beurteilung des körperlichen Zustandes (Tast- und Sichtbefund) des Kunden und dessen Dokumentation | Beurteilen des körperlichen Zustandes des Kunden (Tast- und Sichtbefund) und dessen Dokumentation |
8.13 | Erkennen und Berücksichtigen von Indikationen und Kontraindikationen | ||
8.14 | Kenntnis der Auswirkungen und der Verwendung von Stütz- und Kompressionsstrümpfen, verschiedene Einlagen (podologisch, orthopädisch usw.), Fußbettungen, Gesundheitsschuhen und Gehbehelfen | ||
8.15 | Leisten von fachgerechter Hilfestellung bei der Verwendung von Stütz- und Kompressionsstrümpfen | Leisten von fachgerechter Hilfestellung bei der Verwendung von verschiedenen Einlagen (podologisch, orthopädisch usw.) und Gesundheitsschuhen | |
8.16 | Kenntnisse der gesunden Ernährung und deren Auswirkung auf den menschlichen Körper | ||
8.17 | Kenntnis von Atemübungen, Bewegungsübungen und Gymnastik und deren Auswirkungen aus den Erfolg des Massageergebnisses | Anwenden und Vermitteln von Atemübungen, Bewegungsübungen und Gymnastik | |
8.18 | Kenntnis von Verhaltensmaßnahmen zur Erhaltung des Massageergebnisses | Empfehlen von Verhaltensmaßnahmen zur Erhaltung des Massageergebnisses | |
8.19 | Kenntnis der Massagearten insbesondere klassische Massage (Teil und Ganzmassage), Fußreflexzonenmassage, Segmentmassage, Bindegewebsmassage, Lymphdrainage, Akupunkt Meridian Massage, der zugehörigen Griffe und Techniken und deren jeweiligen Indikationen und Kontraindikationen | ||
8.20 | Vor- und Nachbereiten von Massagen | – | |
8.21 | Fachgerechtes Anwenden verschiedener Griffe und Techniken abhängig von den jeweiligen Massagemethoden unter Berücksichtigung der Beurteilung des körperlichen Zustandes (Tast- und Sichtbefund) sowie jeweiliger Indikationen und Kontraindikationen | ||
8.22 | Fachgerechtes Anwenden von Wirkstoffen in der Massage | ||
8.23 | – | Grundkenntnisse ganzheitlich in sich geschlossener Systeme in der Massage wie zB Shiatsu, Ayurveda-Wohlfühlpraktik, Tuina An Mo Praktik, Tibetische Jamche-Kunye Praktik | |
8.24 | Anwenden der klassischen Teilkörpermassage (zB Nackenmassage) sowie der Fußreflexzonenmassage | Anwenden der klassischen Massage (Teilmassage sowie ab dem Zeitpunkt der Vollendung des 17. Lebensjahres Ganzkörpermassage) | – |
8.25 | – | Anwenden der Segment-massage und der Bindegewebsmassage | Anwenden der manuellen Lymphdrainage und der Akupunkt Meridian Massage |
8.26 | Aufbereiten, Vorbereiten und Nachbereiten von Packungen und Wickeln | Anwenden von Packungen zB mit Heu, Moor, Munari | |
8.27 | Kenntnis der Sportmassage und der Verbandslehre (zB Kompressionsbandagierung, Tapeverbände) | Anwenden der Sportmassage und Anlegen von Verbänden (zB Kompressionsbandagierung, Tapeverbände) | |
8.28 | Kenntnis der Elektrizität, Licht, Wärme, Kälte und Wasser sowie deren Anwendung und Wirkung auf den menschlichen Körper | Durchführen von physikalischen Anwendungen wie zB Elektroanwendungen (Elektromyostimulation – EMS usw.) und Ultraschallanwendungen | |
8.29 | Kenntnis von Licht- und Thermoanwendungen insbesondere Heißluft, Lichtkasten, Rotlicht, Blaulicht, Tiefenstrahler | Fachgerechtes Durchführen von Licht- und Thermoanwendungen zB mittels Heißluft, Lichtkasten, Rotlicht, Blaulicht, Tiefenstrahler, Laser | |
8.30 | – | Fachgerechtes Durchführen von apparativen Massagen zB mit Schröpfköpfen, Vibrationsmassagegeräten usw. | |
8.31 | – | – | Kenntnis der medizinischen Massage |
8.32 | – | – | Grundkenntnisse der evidenzbasierten Medizin |
8.33 | – | – | Grundkenntnisse der Basis-mobilisation, der Lagerung und des Transfers |
8.34 | – | Kenntnis von Wasseranwendungen (Hydro- und Balneo-anwendungen insbesondere Güsse, Unterwassermassagen) und Bädern sowie deren Wirkung auf den menschlichen Körper |