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Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren durch Kosmetik (Schönheitspflege)-Gewerbetreibende (StF: BGBl. II Nr. 141/2003) trat am 14. Februar 2003 in Kraft.