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Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage durch Gewerbetreibende

Die Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage durch Gewerbetreibende (StF: BGBl. II Nr. 262/2008) traten erstmalig am 21. Juli 2008 in Kraft und regeln u.a. die Anforderungen an die Betriebsstätte, Arbeitsgeräte, Arbeitsvorgänge und Hygiene.