• Überlegungen zur Funktionärstätigkeit zwischen Transparenz und Verschwiegenheit

    Transparenz ist ein wichtiges Element demokratischer Strukturen und ein Unterscheidungskriterium demokratischer von autokratischen Systemen. Wikipedia (zugegeben ohne wissenschaftlichen Anspruch) sagt dazu Folgendes: „Transparenz ist in der Politik und im politischen Diskurs eine Forderung bzw. ein für erstrebenswert gehaltener Zustand frei zugänglicher Informationen und stetiger Rechenschaft über Abläufe, Sachverhalte, Vorhaben und Entscheidungsprozesse. Damit verbunden die Vorstellung einer offenen Kommunikation zwischen den Akteuren des politischen Systems (bzw. von Verwaltung) und den Bürgern und einer vermehrten Partizipation. In eine ähnliche Richtung zielen die Begriffe Verwaltungstransparenz und Öffentlichkeitsprinzip“. Ohne Transparenz haben Bürger kaum Kontroll- und Einflussmöglichkeiten auf Entscheidungen, die sie betreffen. Demgegenüber steht eine gleichwohl nötige Verschwiegenheit, um beispielsweise Entscheidungsprozesse nicht zu gefährden. So unterliegen auch Funktionär*innen…

  • Staatliches Gütesiegel jetzt auch für Masseur*innen, Fußpleger*innen, Kosmetiker*innen, Piercer*innen und Tätowierer*innen

    Unternehmen, deren Inhaber*in oder gewerberechtliche Geschäftsführer*in eine staatliche Befähigungsprüfung für Gewerbe mit Qualifikationserfordernis (ausgenommen Handwerke) erfolgreich abgelegt haben, dürfen seit 29. November den Begriff „Staatlich geprüft“ und das entsprechende Gütesiegel verwenden – vergleichbar dem Gütesiegel „Meisterbetrieb“. Am 29.11.2019 wurde die 362. Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über ein Gütesiegel für reglementierte Gewerbe, die keine Handwerke sind, veröffentlicht (Bundesgesetzblatt Nr. BGBl. II Nr. 362/2019 Teil II). Über die Verwendung sagt § 2: „Das Gütesiegel darf bei der Namensführung, bei der Bezeichnung der Betriebsstätte sowie insbesondere in der Geschäftskorrespondenz, im Internetauftritt und bei PR Aktivitäten verwendet werden. Es darf auf Betriebsmitteln (zB Kraftfahrzeugen) angebracht werden. Auf den in Verkehr zu bringenden…

  • Heilmasseur*innen: Trotz staatlicher Prüfung kein Gütesiegel “Staatlich Geprüft”

    Wie berichtet sollen mit dem Gütesiegel „Staatlich Geprüft“ die Gewerbe mit Befähigungsprüfungsabschluss (analog zu den „Meisterbetrieben“) aufgewertet werden. Nicht berücksichtigt sind dabei aber Heilmasseur*innen, die gewerblich arbeiten. Heilmasseur*innen erhalten, so besagt § 79 des MMHmG, nach Ablegung der Unternehmerprüfung (gemäß § 23 GewO 1994) bzw. nach ununterbrochener dreijähriger freiberuflicher Tätigkeit als Heilmasseur*in den Befähigungsnachweis für das reglementierte Gewerbe der Massage (§ 94 Z 48 GewO 1994). Damit haben sie zwar die Berechtigung gewerblich tätig zu sein, dies aber ohne Ablegung der Befähigungsprüfung Massage. Und damit fallen sie in eine „Lücke im Gesetz“, denn nur mit dem Ablegen der Befähigungsprüfung erhält man das Recht, das Gütesiegel „Staatlich Geprüft“ zu verwenden – ungeachtet der umfangreicheren Ausbildung und…

  • Heilmasseur*innen-Logo des BHÖ

    In einem Kommentar zum heutigen Beitrag HeilmasseurInnen: Trotz staatlicher Prüfung kein Gütesiegel „Staatlich Geprüft wurde darauf verwiesen, dass es (aktuell) ein Heilmasseur*innen-Logo des Berufsverbandes der Heilmasseur*innnen und medizinischen Masseur*innen (BHÖ) Österreichs gibt. Das Logo wurde vom BHÖ entwickelt und patentiert: https://www.heilmasseure.com/de/ueber-uns/heilmasseur-logo. Es ist frei und kostenlos für jede*n Heilmasseur*in in Österreich erhältlich. Als Nachweis genügt es, den Berufsausweis als Scan per E-Mail an hauptverband@heilmasseure.com zu schicken. Das Logo kann dann für die eigene Homepage, Flyer oder sonstige Werbemittel heruntergeladen werden. Zusätzlich gibt es auch die Möglichkeit einen Aufkleber für das Auto oder die Tür herunterzuladen. Für Mitglieder des BHÖ ist ein Aufkleber gratis, für Nichtmitglieder wird ein Beitrag von Euro 10 für die Bearbeitung berechnet.

  • Wien ist anders – am Beispiel von Nuad

    Im Mai hat die Bundesinnung eine österreichweite Vorgehensweise für individuelle Befähigungen beschlossen. Dieser zufolge sollen Zuordnungen zu „neuen“ Techniken – Techniken, die nicht in der Massage-Verordnung angeführt sind – auf Basis der vorgefundenen Massagetechniken zu klassischer Massage, Fußreflexzonenmassage, Segmentmassage/Tiefenmassage, Bindegewebsmassage, Akupunktmassage und Lymphdrainage erfolgen. Beschlossen ist allerdings nicht korrekt formuliert, da die Gewerbebehörden – in Wien die MA 63 – letztendlich über die Zulassung zur Gewerbeberechtigung entscheiden und die Innungen nur Empfehlungen geben können. Letztlich handelt es sich um eine Empfehlung für eine österreichweite Vorgehensweise, die auf der BIAS im Mai mehrheitlich (mit zwei Gegenstimmen) beschlossen wurde. Zwar wurde ergänzend festgehalten, dass eine Einschränkung in einer Technik, die nicht zugeordnet…

  • Stellungnahmen zur Ärztegesetz-Novelle – ein Querschnitt

    „Die Ausübung des ärztlichen Berufes“, so der neue Gesetzesentwurf in § 2 Abs. 2, „umfasst jede auf medizinischwissenschaftlichen Erkenntnissen begründete Tätigkeit einschließlich komplementär- und alternativmedizinischer Heilverfahren, die unmittelbar am Menschen oder mittelbar für den Menschen ausgeführt wird“. Handlungsbedarf in der Frage, welche Behandlungen dem Arzt, der Ärztin vorbehalten sind, sah das Gesundheitsministerium anlässlich einer Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs (Ro 2017/11/0018) vom 26. April 2018: Das Höchstgericht entschied, dass für die Zugehörigkeit einer Tätigkeit zum ärztlichen Vorbehaltsbereich maßgebend ist, „ob die angewendete Methode ein gewisses Mindestmaß an Rationalität aufweist und für die Durchführung das typischerweise durch ein Medizinstudium vermittelte umfassende Wissen erforderlich ist.“ Die derzeit im Gesetz verankerte Definition des Arztberufs als „auf…

  • Verlieren Heilmasseur*innen ihre wirtschaftliche Basis? Die Situation in Salzburg

    „Nach intensiven Vorarbeiten und Verhandlungen“ stellte die Salzburger Gebietskrankenkasse (SGKK) im Dezember 2016 in ihrem Schreiben an alle Salzburger Physiotherapeut*innen ein neues Tarifmodell im Bereich der Physiotherapie vor. Anstelle der bisherigen Einzelleistungspositionen gibt es nunmehr eine Verordnung von 45, 60 oder 75 Minuten. Der*die Therapeut*in entscheidet dann eigenständig, welche seiner*ihrer Behandlungen aus medizinischer und therapeutischer Sicht zur Zielerreichung geeignet sind. Das Hauptaugenmerk soll, so die SGKK dabei auf aktiven Anwendungen liegen, vor allem Bewegungstherapie, aber auch z.B. Lymphdrainagen. Maximal 15 Minuten dürfen für maximal 2 passive Anwendungen verwendet werden. Alternativ kann auch die gesamte Zeit für aktive Anwendungen genutzt werden. Die Änderung des bestehenden Positionsmodells allerdings lässt nachteilige Auswirkungen für freiberufliche…

  • Soll ein Patient über seine Therapie entscheiden können? – Diskussion in “Pro & Contra”

    Ein Patient, so Dr. Doris Schöpf (Allgemeinmedizinerin, Ärztekammer Tirol und Referentin für Komplementärmedizin) in “Pro & Contra” vor zwei Tagen, ist eingeschränkt und deshalb nicht mehr in der Lage, Entscheidungen zu tätigen, die seine Behandlung betreffen. Dazu bedarf es des Arztes, ausschließlich des Arztes. In der Sendung “Pro & Contra” am 21. November 2018 diskutierten Doris Schöpf (Ärztekammer), Florian Aigner (Physiker und Kritiker von Alternativmedizin), Silvia Martinek (Heilerin, Leiterin Heilerakademie Europa) und Reinhard Mitter (Kinderarzt; Ganzheitsmediziner und Homöopath) zur Frage: “Sollen nur Ärzte heilen dürfen?”. Besonders spannend wurde es im letzten Teil der Diskussionsrunde, nach ca. 45 Minuten, als der Moderator (Thomas Mohr) Doris Schöpf – quasi als Vertreterin der Ärztekammer – ansprach, ob denn Patient*innen aus…

  • Wie sehr darf und soll der Staat in die Gesundheit eingreifen?

    Katharina T. Paul (Institut für Politikwissenschaft der Universität Wien im Bereich Politikfeldanalyse und qualitative Methoden) und Ingrid Metzler (Institut für Wissenschafts- und Technikforschung der Universität Wien) gingen in einem Blog des Standards der Frage nach, wie sehr der Staat in die Gesundheit der Bevölkerung eingreifen darf und soll (https://derstandard.at/2000090877821/Wie-sehr-darf-der-Staat-in-die-Gesundheit-der-Bevoelkerung). Ausgangspunkt der Ausführungen der beiden Autorinnen war die vor kurzem einführte „Impfpflicht” in Italien: Ein verpflichtender Nachweis einer Reihe von Impfungen bei der Anmeldung zu Krippen-, Kindergarten- und Schulplätzen sollte dort sicherstellen, dass diese Pflicht in der Praxis auch tatsächlich eingehalten wird. Damit wurde – auch international – die Frage aufgeworfen, ob ein Staat Bürger*innen zu Impfungen verpflichten darf bzw. genereller:…

  • Was unterscheidet Tatsachen und Meinungen?

    Im Rahmen der Veranstaltung „Fachdidaktik kontrovers“ der Universität Wien (in Kooperation mit Philosoph Konrad Paul Liessmann und dem Standard, https://fdz-pp.univie.ac.at/veranstaltungen/aktuelles/fachdidaktik-kontrovers) hielt die Philosophin Univ.-Prof. Dr. Sophie Loidolt (Darmstadt) am 20. März 2019 einen Vortrag („Urteilen 2.0. Mit Arendt zu den Bedingungen des Urteilens in einer Kultur der Digitalität“, nachzuhören unter https://fdz-pp.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/z_fdz_pp/FDZ-Dateien/Audio_Loidolt.3gp). Im Standard erschien dazu am 19. März ein Interview unter dem Titel „Tatsachen werden zu Meinungen umformuliert“ (https://derstandard.at/2000099763667/Philosophin-Sophie-Loidolt-Tatsachen-werden-zu-Meinungen-umformuliert), in dem sie nachfolgende Kernthesen formulierte.