• Kleinunternehmer*innenregelung

    Kleinunternehmer*innen sind Unternehmer*innen, die die Umsatzgrenze von € 30.000,- jährlich nicht überschreiten (im Fall von verschiedenen unternehmerischen Tätigkeiten sind die Umsätze zusammenzurechnen. Für die Berechnung der Grenze ist die Umsatzsteuer herauszurechnen, auch wenn der Kleinunternehmer*innen keine Umsatzsteuer abführen muss. Einmal in fünf Jahren darf die Grenze um max. 15% überschritten werden. In diese Grenze nicht einbezogen werden allerdings Umsätze aus Hilfsgeschäften (Verkauf von Anlagegütern) und Geschäftsveräußerungen sowie (seit 2017) steuerbefreite Umsätze, wie die von Heilbehandlungen. Was bedeutet das in der Praxis? Die Entscheidung, ob man die Umsatzsteuerbefreiung wählen soll oder nicht, hängt häufig davon ab, ob hauptsächlich an Private oder UnternehmerInnen fakturiert wird bzw. ob hohe Vorsteuern zu erwarten sind. Verzicht auf die…