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Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren durch Kosmetik (Schönheitspflege)-Gewerbetreibende (StF: BGBl. II Nr. 141/2003) trat am 14. Februar 2003 in Kraft.
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Zugangsvoraussetzungen für Kosmetik inkl. Piercen und Tätowieren
Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Kosmetik (Schönheitspflege inkl. Piercen und Tätowieren, StF: BGBl. II Nr. 139/2003) trat am 14. Februar 2003 in Kraft.
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Spezifische rechtliche Entscheidungen und Regelungen zu den ganzheitlich in sich geschlossenen Systemen
Spezifische Regelungen und rechtliche Entscheidungen zu den ganzheitlich in sich geschlossenen Systemen Shiatsu, Ayurveda, Tuina, Jamche Kunje
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Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Gesetz (MMHmG)
Das Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildungen zum medizinischen Masseur und zum Heilmasseur (Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz – MMHmG, StF: BGBl. I Nr. 169/2002) trat am 23. Dezember 2002 in Kraft.
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Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Masseur*in
Die Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über die Berufsausbildung im Lehrberuf Masseur/Masseurin (Masseur/Masseurin -Ausbildungsordnung, StF: BGBl. II Nr. 64/2020) trat am 28. Februar 2020 in Kraft und führte das dritte Lehrjahr im Lehrberuf Massage ein.
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Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage durch Gewerbetreibende
Die Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage durch Gewerbetreibende (StF: BGBl. II Nr. 262/2008) traten erstmalig am 21. Juli 2008 in Kraft und regeln u.a. die Anforderungen an die Betriebsstätte, Arbeitsgeräte, Arbeitsvorgänge und Hygiene.
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Zugangsvoraussetzungen Massage (Massage-Verordnung)
Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Massage (Massage-Verordnung, StF: BGBl. II Nr. 68/2003) trat erstmalig am 28. Jänner 2003 in Kraft:
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Individuelle Befähigung (§ 19)
Individuelle Befähigung, Paragraph 19, Arbeitsprobe, Fachgespräch, Praxisnachweis, Nuad …
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Datenschutzgrundverordnung DSGVO
Informationen und Vorlagen zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Speicher- und Aufbewahrungsfristen, Probleme mit Google Fonts
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Barrierefreiheit
Das Bundes-Behinderten-Gleichstellungsgesetz wurde am 6. Juli 2005 in Österreich beschlossen und gilt seit dem 1. Jänner 2006. Die zehnjährige Anpassungsfrist endete Ende 2015 und seit 1. Jänner 2016 gilt das Gesetz. Die grundlegende Richtlinie des Gesetzes besagt, dass niemand auf Grund einer Behinderung unmittelbar oder mittelbar diskriminiert, d.h. benachteiligt, werden darf. Eine Benachteiligung erfolgt durch Unmittelbare Diskriminierung „Eine unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person auf Grund einer Behinderung in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person erfährt, erfahren hat oder erfahren würde“ (§ 5 Abs. 1 BGStG) Für eine unmittelbare Diskriminierung gibt es keine sachliche Rechtfertigung – sie ist immer unzulässig. Mittelbare Diskriminierung „Eine…